BLOG UND FACHARTIKEL

Älterer Lagerist

2009-06-09 15:08:00

BGE 04.07.2008 9C_833/2007 Das Urteil befasst sich mit der Berücksichtigung der Ergebnisse von mehrwöchigen beruflichen Abklärungen und einem Parteigutachten. Diese kommen auf höhere Arbeitsunfähigkeiten als der kurze Bericht des RAD-Arztes. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass wegen der engen Verzahnung der beruflichen Abklärungen mit den medizinischen Gutachtern diese Ergebnisse zu berücksichtigen sind. Nachträglich eingereichte Parteigutachten sind ebenfalls zu diskutieren. Das Bundesgericht nimmt auch zum Begriff des ausgeglichenen Arbeitsmarktes Stellung. Es hält fest, dass das Personen mit fortgeschrittenem Alter und verbliebenen Resterwerbsfähigkeiten allenfalls auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt realistischerweise nicht mehr nachgefragt werden, so dass die Verwertung der Arbeitsfähigkeit nicht zumutbar ist. Sodann wird nochmals festgehalten, dass Männer mit einem Beschäftigungsgrad von maximal 89% auf allen Anforderungsniveaus überproportional tiefer entlöhnt werden als andere Männer im Vollzeitpensum.

Weiterführende Informationen (PDF-Dokument)

xyz