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Beiträge und Leistungen wichtiger Sozialversicherungen ab 01.01.2019
Beiträge und Leistungen wichtiger Sozialversicherungen ab 01.01.2019
Beiträge und Leistungen wichtiger Sozialversicherungen ab 01.01.2019
Aus diesen Angaben können keine Rechtshandlungen abgeleitet werden; sie sind im Einzelfall nachzuprüfen.
1. Unfallversicherung nach UVG: (keine Änderung gegenüber Vorjahr)
Der höchste versicherte Verdienst pro Jahr beträgt wie bis anhin CHF 148'200.-. Daraus folgt ein höchster versicherter Tagesverdienst von CHF 406.-.
Die Geldleistungen der Unfallversicherung orientieren sich an diesen Höchstbeträgen.
2. Arbeitslosenversicherung: (keine Änderung gegenüber Vorjahr)
Der höchste versicherte Verdienst beträgt auch hier weiterhin CHF 148'200.-.
Der paritätische (AN+AG hälftig) ALV-Beitragssatz bleibt bei 2.2% bis zum obigen Höchstverdienst, darüber unlimitiert bei 1%.
3. AHV und IV: Änderungen gegenüber Vorjahr:
Die Maximalhöhe der ganzen IV- und Alters-Rente steigt um CHF 20.- auf CHF 2'370.-/Mt. oder CHF 28‘440.-/Jahr.
Die Hilflosenentschädigungen betragen bei der IV monatlich neu CHF 1‘896.- (schwer), CHF 1‘185.- (mittel) und CHF 474.- (leicht). Im IV-Heim wird nur ein Viertel dieser Beträge bezahlt und bei der AHV nur die Hälfte. Im AHV-Heim entfällt eine leichte HE.
Das maximale IV-Taggeld beträgt 80% des höchsten versicherten Verdienstes analog der Unfall- und Arbeitslosenversicherung (siehe oben) und liegt bei CHF 325.- (wie bisher).
Der Mindestbeitrag für AHV/IV/EO beträgt neu CHF 482.-/Jahr.
Der paritätische (AN+AG hälftig) AHV/IV/EO-Lohnbeitrag beträgt wie bisher 10.25% (AHV 8.4 / IV 1.4 / EO 0.45).
4. Ergänzungsleistungen (oder "Zusatzleistungen"): Änderungen gegenüber Vorjahr:
Die Ansätze für den allgemeinen Lebensbedarf betragen neu: Für Einzelpersonen CHF 19'450.-/Jahr, für Ehepaare CHF 29'175.-, für Kinder bis CHF 10'170.-.
Wie bis anhin betragen die maximalen anerkannten Mietkosten für einen Einpersonenhaushalt CHF 13‘200.-/Jahr und für einen Mehrpersonenhaushalt CHF 15‘000.-/Jahr.
In einigen Kantonen werden zusätzliche Leistungen oder sogenannte Beihilfen gewährt.
5. Berufliche Vorsorge BVG (obligatorischer Teil): Änderungen gegenüber Vorjahr:
Neu beträgt der maximale versicherte Verdienst CHF 85'320.- und die Eintrittsschwelle CHF 21'330.-. Die BVG-Renten werden um 1.5% erhöht.
Der BVG-Mindestzinssatz bleibt auf 1%. Der Umwandlungssatz beträgt weiterhin 6.8%.
Der von den Steuern abzugsberechtigte Vorsorgebeitrag bei der 3. Säule beträgt neu max. CHF 6'826.- bzw. für Selbständige max. CHF 34'128.-.
Falls Sie Beratung durch spezialisierte Anwälte und Fachpersonen im Raum St. Gallen und Thurgau benötigen, kontaktieren Sie uns.