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BLOG UND FACHARTIKEL
Beiträge und Leistungen der Sozialversicherungen 2015
Auf den 1. Januar 2015 gelten für Beiträge und Leistungen von Sozialversicherungen teilweise neue Ansätze. Hier für Sie die wichtigsten Kennzahlen*:
Unfallversicherung nach UVG:
Höchster versicherter Verdienst pro Jahr: Fr. 126'000.- (wie im Vorjahr). Voranzeige: ab 1. Januar 2016 wird der versicherte Verdienst voraussichtlich auf Fr. 148'000.- erhöht werden. Nach diesem Wert richten sich mehrere Leistungen der Unfallversicherung, daher ist er im UVG zentral.
Die Renten der Unfallversicherung nach UVG werden auf den 1. Januar 2015 nicht erhöht, im Gegensatz zu den Renten der AHV und IV.
Arbeitslosenversicherung:
Höchster versicherter Verdienst pro Jahr: Fr. 126'000.- (wie bisher). Wie im UVG gibt es auf 2016 eine Erhöhung auf Fr. 148'000.-.
Der ALV-Beitragssatz bleibt wie bisher 2,2% bis zum obigen Höchstverdienst, darüber (neu ohne Limitierung) 1%.
AHV und IV:
Erhöhung der Renten um 0.4%: Ganze Rente max. Fr. 2'350.-/Mt. (bisher Fr. 2'340.-). Nach diesem Wert richten sich ebenfalls zahlreiche Leistungen bei der AHV, IV und in der beruflichen Vorsorge (BV).
Auch die Hilflosenengschädigungen werden um 0.4% erhöht.
Der Mindestbeitrag AHV/IV/EO beträgt wie bisher Fr. 480.-/Jahr. Der AHV/IV/EO-Lohnbeitrag bleibt bei 10,3% wie bisher.
Geringfügiger Lohn bis zu Fr. 2'300.-/Jahr ist wie bisher nur auf Verlangen des Arbeitnehmersbeitragspflichtig, ausser für im Hausdienst Beschäftigte und Künstler. Neu gilt für Beschäftigte im Hausdienst unter 25 Jahren aber eine Freigrenze Fr. 750.-/Jahr.
Ergänzungsleistungen (oder "Zusatzleistungen"):
Die Ansätze für den allgemeinen Lebensbedarf betragen neu:
Für Einzelpersonen Fr. 19'290.-/Jahr (bisher Fr. 19'210.-), für Ehepaare Fr. 28'935.- (bisher Fr. 28'815.-), für Kinder bis Fr. 10'080.- (bisher Fr. 10'035.-).
Berufliche Vorsorge:
Der maximale versicherte Verdienst beträgt neu Fr. 84'600.- (bisher Fr. 84'240.-), die Eintrittsschwelle Fr. 21'150.- (bisher Fr. 21'060.-.
Von den Steuern absetzbar ist ein Vorsorgebeitrag bei der Säule 3 von neu max. Fr. 6'768.- (bisher Fr. 6739.-) bzw. für Selbständige Fr. 33'840.- (bisher Fr. 33'696.-.
*Diese Angaben sind im Einzelfall nachzupfüfen. Es können daraus keine Rechtshandlungen abgeleitet werden.