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Anwendung der LSE bei der Berechnung des Invaliditätsgrades

2009-07-14 16:53:39

Mit Urteil vom 12.10.2006 (U 75/03) hat das Eidg. Versicherungsgericht entschieden, dass beim Abstellen auf LSE-Tabellenlöhne künftig nur noch die Tabelle TA1 zur Anwendung gelangen dürfe. Das Abstellen auf für Grossregionen gültige Werte ist damit nicht länger zulässig; neu muss auf gesamtschweizerische Werte abgestellt werden. Dies kann für einzelne Versicherte aber mit erheblichen Nachteilen verbunden sein, insbesondere für Tessiner. In einem Artikel im Jusletter vom 07.05.2007 äussert sich lic. iur. Verena Gandolfi, Rechtsanwältin, kritisch zu dieser Änderung der Rechtsprechung.

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