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Anwalt - Unfallopfer erfährt wegen Wagnis Leistungskürzung der Unfallversicherung
2013-11-03 14:22:00
Das Bundesgericht hatte im Entscheid vom 04.12.2012 (8C_274/2012) zu beurteilen, ob ein Sprung in den Rhein ein Wagnis im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) darstellt und ob sich in diesem Fall entgegen der der Position des Anwalts das Unfallopfer eine empfindliche Leistungskürzung der Versicherung anrechnen lassen müsse. Das Gericht meinte, dass bei einem gewollten Fall aus vier Metern Höhe kopfüber in den Rhein wäre es unabdingbar gewesen, sich der genügenden Flusstiefe vorher zu vergewissern.