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Anrechenbares Einkommen Teilinvalider in der BV - Stellenbemühungen
2009-07-01 16:15:46
Bei der Überentschädigungsberechnung Teilinvalider in der beruflichen Vorsorge ist das zumutbarerweise erzielbare Erwerbseinkommen anzurechnen. Es besteht eine Vermutung, wonach das zumutbarerweise noch erzielbare Erwerbseinkommen mit dem von der IV-Stelle ermittelten Invalideneinkommen übereinstimmt. Der versicherten Person ist das Gehörsrecht mit Bezug auf persönliche Umstände und tatsächliche Lage auf dem im Einzelfall relevanten Arbeitsmarkt zu gewähren. Insbesondere erfolglos gebliebene Stellenbemühungen können unter Umständen die obgenannte Vermutung widerlegen.