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Angehörige Opfer einer Straftat - Schadenersatz

2019-09-16 08:50:00

Das Obergericht des Kantons Zürich hat im Urteil UE180319-O vom 14.05.2019 festgehalten, dass sich auch Angehörige eines direkten Opfers einer Straftat gegen eine Einstellung des Strafverfahrens wehren können. Die formellen Anforderungen sind dabei nicht besonders hoch angesetzt worden. Insbesondere wurde nicht verlangt, dass die Angehörigen schon finanzielle Forderungen geltend gemacht haben müssen. Das Gericht ist davon ausgegangen, dass diese im Falle eines Schuldspruches ja auf der Hand liegen. Es wurde auch nicht unterschieden, ob die Forderungen auf öffentlich-rechtlichen oder zivilrechtlichen (privaten) Ansprüchen beruhen (Schadenersatz, Schmerzensgeld, Genugtuung).