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"Ärztlicher Behandlungsfehler? - was tun?" - Artikel in der Thurgauer Zeitung vom 18.11.2015

2015-12-18 17:00:00

Wo gearbeitet wird passieren Fehler. Das weiss und versteht jeder. Schwerwiegend ist es, wenn der Fehler bei einer medizinischen Behandlung geschieht und, wenn nicht korrigierbar, eine bleibende Schädigung verursacht wird. Bei einer medizinischen Behandlung hat der Arzt gegenüber dem Patienten vor allem zwei Pflichten. Er muss über die gängigen Risiken einer Behandlung oder eines Eingriffes aufklären, und wenn der Patient dann einwilligt, seine Arbeit so sorgfältig wie möglich ausführen. Unterlässt der Arzt die Risikoaufklärung, so hat er für jeden Misserfolg einzustehen. Andernfalls nur, wenn ihn den Vorwurf der mangelnden Sorgfalt trifft und diese auch tatsächlich zum Schaden geführt hat.

Oft suchen enttäuschte Patienten darum rechtlichen Rat und Unterstützung, weil sie von ihrem Arzt mit ihrem Wunsch nach einem offenen, klärenden Gespräch abgeblockt worden sind. In erster Linie steht dann nicht das Anliegen nach einer Entschädigung, sondern nach einer Aufklärung über das Geschehene.

Daneben gibt es auch die Fälle, die so schwere Folgen haben, dass durch die fehlerhafte medizinische Versorgung eine dauernde Invalidität verursacht wurde. Dann ist es zur Regelung der damit verbundenen finanziellen Folgen unabdingbar, dass mit anwaltlicher Unterstützung eine Lösung mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Spitals durchgesetzt wird.

Bedeutung der Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Kommt es zu einem Gespräch mit dem Arzt, so muss man wissen, dass dieser, oder das Spital in dem er arbeitet, über eine Versicherung verfügt, welche für Forderungen nach Schadenersatz und Schmerzensgeld einzustehen hat. Die Versicherung behält sich in den Vertragsbedingungen vor, in eigener Regie darüber zu entscheiden, ob ein Fehler des versicherten Arztes zu anerkennen oder zu bestreiten ist und damit natürlich auch, ob eine Forderung zu bezahlen ist oder nicht. Streng genommen darf der Arzt also keinen Fehler zugeben. Er wird darum für den Patienten möglicherweise Verständnis zeigen, muss aber dann, wenn es um finanzielle Folgen geht, den Patienten an seine Haftpflichtversicherung verweisen.

Wer trägt die Kosten?

Arzthaftpflichtfälle sind regelmässig anspruchsvolle Mandate, bei welchen sich nicht nur schwierige Rechts- und Sachfragen stellen, sondern bei denen eine enge Betreuung der betroffenen Personen wichtig ist. Bereits die Feststellung, ob eine Haftung gegeben ist oder nicht, kann aufwendig sein und muss allenfalls mit medizinischen Gutachten abgeklärt werden. Die Kosten des Anwaltes gelten als Teil des Schadens und sind darum auch von der Haftpflichtversicherung zu tragen. Besonders solange die Haftung noch unklar oder gar umstritten ist, ist es aber trotzdem hilfreich, wenn man vorher schon über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Dieter Studer, lic. iur.
F achanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Rechtsanwalt bei Studer Anwälte AG

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