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Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) per 1. April 2011: Was heisst das konkret?

2011-03-28 11:54:55

Am 1. April 2011 tritt das teilrevidierte AVIG in Kraft. Folgende Einschränkungen der Leistungen werden damit, auch in laufenden Fällen, per sofort wirksam:

    • Eine Beitragszeit von 12 Monaten ergibt nur noch 260 statt 400 max. Taggelder.
    • Für einen Anspruch auf 400 Taggelder braucht es neu 18 Monate Beitragszeit (bisher 12 Mt.).
    • Über 55-Jährige und Invalide brauchen neu 24 statt 12 Monate Beitragszeit für 520 Taggelder.
    • Beitragsbefreite Personen erhalten nur noch 90 statt 260 Taggelder.
    • In öffentlich finanzierten Beschäftigungsprogrammen können Arbeitslose neu keine Beitragszeit mehr erarbeiten.
    • Kompensations-Taggelder zum Zwischenverdienst werden neu nicht mehr als versicherter Verdienst betrachtet.
    • Neu erhalten sämtliche Schul- und StudienabgängerInnen erst nach 120 Wartetagen Taggeld.
    • Für Personen ohne Unterhaltspflicht beträgt die Wartezeit neu je nach bisherigem Lohn bis zu einem ganzen Monat.
    • Neu erhalten Jugendliche unter 25 Jahren ohne Unterhaltspflicht nur noch max. 200 Taggelder.
    • Positiver Punkt: Der Anspruch auf Einarbeitungszuschüsse für über 50-Jährige dauert neu generell (max.) 12 Monate und beträgt 50% (vorher 40%).

    (Quelle: www.seco.admin.ch)

    BEISPIEL 1: Wenn jemand mit 12 Mt. Beitragszeit ab 1. April 2010 Taggeld erhielt, tritt die Aussteuerung bereits per Ende März 2011 ein (nach 260 Taggeldern) nicht erst Ende Sept. 2011 (nach 400 Taggeldern). BEISPIEL 2: Wenn jemand als Beitragsbefreite/r seit 1. März 2011 Taggeld erhält, tritt die Aussteuerung bereits per Ende Mai 2011 ein (nach 90 Taggeldern), nicht erst per Ende August 2011 (nach 260 Taggeldern).

    Weiterführende Informationen (PDF-Dokument)