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6. IV-Revision - Vernehmlassung der Beratungsstelle Unfall und Patient an BR
2009-10-26 09:49:00
Der Verein Rechtsberatungsstelle UP mit Beratungsstellen in Zürich, Luzern, Bern, Basel und St. Gallen konnte zur Vorlage des Bundesrates zur 6. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes eine Vernehmlassung einreichen. Diese Vernehmlassung zeigt unter anderem detailliert auf, dass in das soziale Netz empfindliche Lücken gerissen werden, indem einzelne Krankheitsbilder die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, schlicht keinen Anspruch mehr auf Versicherungsleistungen geben. Früher rechtmässig zugesprochene Leistungen können zudem aufgehoben werden. Die betroffenen Personen werden der Fürsorge überlassen, obwohl sie und ihre Arbeitgeber die Versicherungsprämien bezahlt haben.