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2025 Beiträge und Leistungen AHV, IV, AVG, ALV, EL, BVG

2025-01-15 11:40:00

Beiträge und Leistungen wichtiger Sozialversicherungen ab 1. Januar 2025

Aus diesen Angaben können keine Rechtshandlungen abgeleitet werden; sie sind im Einzelfall nachzuprüfen.

Unfallversicherung nach UVG:

  • Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes beläuft sich auf Fr. 148'200.00/Jahr und

Fr. 406.00/Tag.

  • Diese Beträge bilden die Basis für verschiedene Geldleistungen der Unfallversicherung.

Arbeitslosenversicherung:

  • Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes entspricht demjenigen der Unfallversicherung und beträgt Fr. 148'200.00/Jahr.
  • Der paritätische (hälftig durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ALV-Beitragssatz liegt bei 2,2 % bis zum obigen höchsten versicherten Verdienst.
  • Für die ab Juli 2021 eingeführten Überbrückungsleistungen (ÜL) für Ausgesteuerte von mind.

60 Jahren werden die Pauschalbeträge NEU erhöht, wie bei den Ergänzungsleistungen (siehe unten).

AHV und IV:

  • Die Maximalhöhe der ganzen IV- und Alters- Rente beträgt NEU Fr. 2'520.00/Mt. bzw. Fr. 30‘240.00/Jahr.
  • VORAUSBLICK: Die 13. Altersrente soll erstmals Ende 2026 zur Auszahlung kommen.
  • Das Pensionierungsalter der Frauen wird NEU an dasjenige der Männer auf 65 Jahre angepasst. Die Erhöhung erfolgt ab dem 1. Januar 2025 schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr. Frauen mit Jahrgang 1961 werden 2025 mit 64 ¼ pensioniert. Ab Anfang 2028 gilt für alle das Alter 65.
  • Die Hilflosenentschädigung beträgt bei der IV NEU Fr. 2‘016.00/Mt. (schwere Hilflosigkeit),

Fr. 1‘260.00/Mt. (mittlere Hilflosigkeit) und Fr. 504.00/Mt. (leichte Hilflosigkeit). Im IV-Heim wird nur ein Viertel dieser Beträge bezahlt und bei der AHV nur die Hälfte. Im AHV-Heim gibt es für eine leichte Hilflosigkeit keine Entschädigung.

  • Das maximale IV-Taggeld beträgt wie bisher 80 % des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes der Unfall- und Arbeitslosenversicherung (siehe oben). Es darf zusammen mit dem Kindergeld Fr. 407.00/Tag nicht übersteigen.
  • Der Mindestbeitrag für AHV/IV/EO beträgt NEU Fr. 530.00/Jahr. Der paritätische AHV/IV/EO-Lohnbeitrag beträgt wie bisher 10.6 % (AHV 8.7 %/ IV 1.4 %/ EO 0.5 %). Nicht beitragspflichtig sind Löhne in Betrieben bis NEU max. Fr. 2'500.00/Jahr.
  • Die Mutterschaftsentschädigung (max. 98 Tage, bei Spital 154 Tage) und die Entschädigung für den anderen Elternteil (max. 14 Tage) beträgt wie bisher max. Fr. 220.00/Tag.
  • Die Kinderzulagen betragen NEU Fr. 215.00/Mt. und die Ausbildungszulagen Fr. 268.00/Mt.

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV:

  • Die Ansätze für den allgemeinen Lebensbedarf betragen NEU für Einzelpersonen Fr. 20'670.00/Jahr, für Ehepaare Fr. 31'005.00/Jahr und für Kinder max. Fr. 10'815.00/Jahr.
  • Die maximalen anerkannten Mietkosten für einen Einpersonenhaushalt betragen NEU Fr. 18‘900.00/Jahr und für einen Mehrpersonenhaushalt Fr. 27‘060.00/Jahr.
  • Der Freibetrag für Erwerbseinkommen beträgt NEU für Alleinstehende Fr. 1'300.00/Jahr und für Mehrpersonenhaushalte Fr. 1'950.00/Jahr.

Berufliche Vorsorge BVG (obligatorischer Teil):

  • Die Invaliden- und Hinterlassenenrenten werden NEU um max. 5,8 % erhöht.
  • Der maximale versicherte Verdienst beträgt, wie bei der AHV, NEU Fr. 90'720.00/Jahr und die BVG-Eintrittsschwelle Fr. 22'680.00/Jahr.
  • Der BVG-Mindestzinssatz beträgt NEU 1,25 % und der BVG-Umwandlungssatz wie bisher 6,8 %.
  • Der von den Steuern abzugsberechtigte Vorsorgebeitrag bei der 3. Säule beträgt NEU max.

Fr. 7'258.00/Jahr bzw. für Selbständige max. Fr. 36'288.00/Jahr.