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BLOG UND FACHARTIKEL
Beträge und Leistungen Sozialversicherungen für 2021
Beiträge und Leistungen wichtiger Sozialversicherungen ab 1. Januar 2021
Hier als PDF: Beiträge Sozialversicherungen 2021.pdf
Aus diesen Angaben können keine Rechtshandlungen abgeleitet werden; sie sind im Einzelfall nachzuprüfen.
Unfallversicherung nach UVG: (keine Änderung zum Vorjahr)
Der höchste versicherte Verdienst pro Jahr beträgt wie bisher Fr. 148'200.--. Daraus folgt ein höchster versicherter Tagesverdienst von Fr. 406.--.
Diese Beträge bilden die Basis für die Geld-Leistungen der Unfallversicherung.
Arbeitslosenversicherung: (keine Änderung zum Vorjahr)
Der höchste versicherte Verdienst beträgt auch hier weiterhin Fr. 148'200.--.
Der paritätische (AN + AG je hälftige) ALV-Beitragssatz bleibt bei 2.2 % bis zum obigen Höchstverdienst, darüber unlimitiert bei 1 %.
AHV und IV: Erhöhung ggü. Vorjahr
Die Maximalhöhe der ganzen IV- und Alters-Rente wird erhöht auf Fr. 2'390.--/Mt. zw.
Fr. 28‘680.--/Jahr.
Die Hilflosenentschädigung (HE) beträgt bei der IV monatlich neu Fr. 1‘912.-- (schwere Hilflosigkeit), Fr. 1‘195.-- (mittlere Hilflosigkeit) und Fr. 478.-- (leichte Hilflosigkeit). Im IV-Heim wird nur ein Viertel dieser Beträge bezahlt und bei der AHV nur die Hälfte. Im AHV-Heim wird eine leichtgradige Hilflosigkeit nicht entschädigt.
Das maximale IV-Taggeld beträgt 80% des höchsten versicherten Verdienstes analog der Unfall- und Arbeitslosenversicherung (siehe oben) und liegt wie bisher bei Fr. 325.--.
Der Mindestbeitrag für AHV/IV/EO beträgt neu Fr. 503.--/Jahr. Der paritätische (AN + AG je hälftige) AHV/IV/EO-Lohnbeitrag beträgt neu 10.6 % (AHV 8.7 / IV 1.4 / EO 0.5). Die neue Vaterschaftsentschädigung von 14 Tagen wird aus der EO-Erhöhung finanziert.
Ergänzungsleistungen (oder "Zusatzleistungen"): Erhöhung ggü. Vorjahr
Die Ansätze für den allgemeinen Lebensbedarf betragen neu für Einzelpersonen
Fr. 19'610.--/Jahr, für Ehepaare Fr. 29'415.-- und, für Kinder bis max. Fr. 10'260.--.
Neu betragen die maximalen anerkannten Mietkosten für einen Einpersonenhaushalt
Fr. 16‘400.--/Jahr und für einen Mehrpersonenhaushalt Fr. 23‘520.--/Jahr.
In einigen Kantonen werden zusätzliche Leistungen oder sogenannte Beihilfen gewährt.
Berufliche Vorsorge BVG (obligatorischer Teil): Erhöhung ggü. Vorjahr
Neu beträgt der maximale versicherte Verdienst Fr. 86'040.-- und die Eintrittsschwelle
Fr. 21'510.--.
Der BVG-Mindestzinssatz bleibt auf 1 %. Der Umwandlungssatz beträgt weiterhin 6.8 %.
Der von den Steuern abzugsberechtigte Vorsorgebeitrag bei der 3. Säule beträgt neu max.
Fr. 6'883.-- bzw. für Selbständige max. Fr. 34'416.--.