10 Fragen an den Anwalt

Diese Fragen würden wir einem Anwalt stellen. 

1. Was können Sie für mich tun?

Wir helfen Ihnen, sich im Gesetzesdschungel zu Recht zu finden, damit Sie Ihre Interessen wahrnehmen können. Abstrakt formuliert gestalten wir rechtliche Beziehungen zwischen Ihnen und anderen Personen, Firmen oder staatlichen Institutionen.

Es gibt dazu drei Kategorien von Aufgaben:

  1. Erarbeitung von Verträgen und Regelungen, um rechtliche Beziehungen zu gestalten. Das können Arbeitsverträge sein, Ehe- und Erbverträge, etc. Ein guter Vertrag dient dazu, Konflikte zu vermeiden und Mechanismen zur Verfügung zu stellen, um Eskalationen zu bremsen.
  2. Führen von Verhandlungen für eine Seite, wenn die Parteien eine Rechtsbeziehung lösen müssen und gegenläufige Interessen bestehen. Oft besteht eine Asymetrie bei den Parteien: Die eine Partei ist geschäftserfahren und verfügt über Fachwissen, die andere nicht. Typischerweise ist dies der Fall, wenn Versicherte oder Geschädigte einer Versicherungsgesellschaft gegenüber stehen.
  3. Vertretung vor Gericht, wenn gegenläufige Auffassungen der Parteien nicht in einer Verhandlung gelöst werden können. Der Richter entscheidet dann den Fall.

Unsere Kanzlei ist auf wenige, sich aber sinnvoll ergänzende Rechtsgebiete spezialisiert. Was Sie dabei konkret von uns erwarten können, erfahren Sie auf den entsprechenden Seiten dieser Homepage:

Unfall & Krankheit & Arztfehler
Arbeitsrecht
Ehe & Familie
Erben & Vorsorge
Strafverfahren

2. Wann soll ich Sie kontaktieren?

Eine frühzeitige Beratung ist in der Regel gut investiert. So vermeiden Sie teure Fehler, verpassen keine Fristen und Eskalationen lassen sich vielfach noch vermeiden. Es ist ein wenig wie bei der Zahnprophylaxe und dem Zahnarzt. Der Auftrag kann sich dann bereits in einem Beratungsgespräch oder der Erarbeitung eines einzelnen Vertrages erledigen.

3. Wie gehe ich vor, wenn ich Sie als meinen Rechtsvertreter beauftragen möchte?

Am einfachsten nutzen Sie das Kontaktformular dieser Homepage oder Sie rufen uns an, um Ihren Fall oder Ihr Anliegen in den Grundzügen zu schildern. Dann vereinbaren wir einen Gesprächstermin. Wenn Sie nicht in der Region zuhause sind, kommunizieren wir weiter per Email oder Telefon. Wir sagen Ihnen, welche Angaben und Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

Wir klären ab, ob eine Rechtsvertretung nötig ist und wir das Mandat übernehmen wollen, informieren Sie über die möglichen nächsten Schritte und wir erklären Ihnen die Mandatsbedingungen. Selbstverständlich informieren wir über die zu erwartenden Kosten und wir prüfen, ob ein Kostenträger vorhanden ist. Schliesslich entscheiden Sie, ob wir für Sie die richtige Kanzlei sind. Falls alles passt, schliessen Sie mit uns einen Mandatsvertrag und Sie unterzeichnen eine Vollmacht, mit der wir uns als Ihren Rechtsvertreter ausweisen können.

4. Warum soll ich Sie engagieren?

Kurz gesagt, wegen der Qualität unserer Arbeit, der unkomplizierten Art mit uns zusammen zu arbeiten und um sich selber massiv zu entlasten, weil Sie wissen, dass Ihr Fall in guten Händen ist.

Die Kanzlei ist auf die Bearbeitung weniger Rechtsgebiete spezialisiert. Dadurch betreuen wir in diesen Bereichen ständig eine grössere Zahl ähnlicher Fälle, was stetig zu unserer Erfahrung beiträgt. Bei Bedarf arbeiten wir im Team zusammen, so profitiert die Fallbearbeitung vom Können und der Erfahrung mehrerer Fachleute. Die ständige Weiterbildung richten wir ganz gezielt auf unsere Spezialgebiete aus. Wir stellen uns möglichst gut auf unsere Mandanten ein. Das heisst, dass wir persönlich erreichbar sind und dass wir uns verständlich, ohne Fachchinesisch ausdrücken. Es ist uns ein Anliegen, Sie möglichst von komplizierten Fragen und von der Unsicherheit, welche mit rechtlichen Angelegenheiten verbunden ist, zu entlasten.

Bei einer Mandatsbeziehung ist Vertrauen in den "menschlichen Faktor" ebenso wichtig wie in die fachliche Kompetenz. Achten Sie also darauf, dass beides stimmt - ob Sie uns dieses Vertrauen entgegenbringen können und ob Sie sich in dieser Hinsicht wohl fühlen. Lassen Sie sich über das mögliche Vorgehen informieren und fragen Sie bei Unklarheiten unbedingt nach. Dies gilt während des ganzen Mandates. Schliesslich sind auch wir für unsere Beratung und Planung darauf angewiesen, dass wir vollständig - auch über allenfalls Unangenehmes - informiert sind. Wir unterstehen dem strengen Anwaltsgeheimnis, Sie brauchen deshalb nicht zu befürchten, dass jemand anders davon erfährt.

5. Wie führen Sie das Mandat?

Wir sind nicht ausschliesslich spezialisierte Einzelkämpfer. Ebenso verstehen wir uns als Arbeitsgemeinschaft, in die jedes Mitglied sein Expertenwissen, seine Erfahrung und seine Persönlichkeit einbringt. Damit entsteht ein stimmiges Ganzes zum Nutzen unserer Auftraggeber.

In der Regel erörtern wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch den Sachverhalt und wir sichten die vorhandenen Akten. Wir klären gemeinsam, worum es Ihnen geht und welches Ihre Ziele sind. Danach erläutern wir - soweit dies bereits möglich ist - die rechtliche und tatsächliche Situation und stellen eine mögliche Vorgehensweise dar. Schliesslich besprechen wir den Inhalt der Vollmacht, welche wir für die Vertretung benötigen, und den Inhalt des Mandatsvertrages. Dazu gehören auch die Kosten für unsere Arbeit. Ist kein Kostenträger vorhanden, vereinbaren wir einen Kostenvorschuss. Nachdem Sie uns die Vollmacht erteilt haben, nehmen wir die Arbeit auf. Sie werden dabei mit Orientierungskopien auf dem Laufenden gehalten. Selbstverständlich stehen wir auch für telefonische oder persönliche Rückfragen zur Verfügung. Wenn wichtige Entscheidungen zu treffen sind, setzen wir uns mit Ihnen zusammen und besprechen die Entscheidgrundlagen.

6. Bekomme ich von Ihnen auch eine ehrliche Einschätzung der Risiken?

Selbstverständlich. Es ist für uns von grosser Bedeutung, eine realistische Abwägung von Chancen und Risiken eines Vorgehens vorzunehmen und diese mit Ihnen klar zu besprechen. Ein Fall kann sich aber immer auch unvorhergesehen entwickeln, sei dies positiv oder negativ.

7. Haben Sie auch Erfahrung in den Gebieten?

Seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 2001 haben wir über zweieinhalbtausend Fälle bearbeitet. Davon konnte ein grosser Teil der Fälle gütlich erledigt werden, mit anderen Fällen wurde der Gerichtsweg, allenfalls bis vor Bundesgericht, eingeschlagen.

Selbstverständlich besuchen wir regelmässig Weiterbildungsveranstaltungen, kennen die neueste Literatur und tauschen uns mit Fachkollegen aus.

8. Sind Sie erfolgreich?

Erfolg heisst für uns, die tatsächlichen Ansprüche und Interessen unserer Mandanten zu erfassen, diese mit den geeigneten Mitteln durchzusetzen und von unnötigen Massnahmen abzusehen. Wir haben den Überblick über die komplexen Vernetzungen innerhalb der einzelnen Rechtsgebiete und der möglichen Überschneidungen mit anderen Bereichen. Damit gelingt es oft, Ansprüche zu entdecken, die sonst übersehen würden. Aufgrund der fachlich optimalen Zusammensetzung unserer Mitarbeiter können wir die verschiedenen Bereiche in die Tiefe ausloten. Beispielsweise sind dies Schadensberechnungen und Schadensverhandlungen, relevante rechtliche Verfahrensfragen oder im Rahmen von Rückforderungen komplizierte Überentschädigungsberechnungen. Im Familien- oder Erbrecht sind uns die Auswirkungen auf mögliche Ansprüche der Ergänzungsleistungen bewusst, im Arbeitsrecht sehen wir Auswirkungen auf Versicherungen etc. Selbstverständlich prüfen wir selber unsere beabsichtigten Massnahmen immer kritisch und sehen von aussichtslosen Bemühungen ab. Deshalb dürfen wir sagen, dass wir tatsächlich erfolgreich sind.

9. Haben wir gegen grosse Gegner, z.B. eine grosse Versicherung, überhaupt eine Chance?

Grosse Gesellschaften verfügen selbstverständlich über entsprechende Rechtsabteilungen und finanzielle Mittel. Trotzdem können Sie mit einer geeigneten Rechtsvertretung Waffengleichheit erreichen und Ihre Ansprüche durchsetzen. Hinsichtlich der möglichen Kosten muss jeder Fall differenziert betrachtet werden, da ganz unterschiedliche Kostenrisiken und verschiedenen Kostenträger bestehen können.

10. Was kostet Ihre Arbeit und wer bezahlt Sie?

Gute Beratung kostet Geld und selbstverständlich erwarten wir für unsere Tätigkeit ein angemessenes Honorar.

Wie in der Branche üblich, arbeiten wir mit Stundenansätzen, die sich an den besonderen Kompetenzen und dem Interessenwert der Angelegenheit orientieren. Statt den Interessewert von Anfang an, völlig unabhängig vom Ausgang der rechtlichen Intervention ganz zu berücksichtigen, machen wir diese Komponente zur Hauptsache von einem schlussendlich positiven Ergebnis für unsere Kunden abhängig. Somit tragen wir am Kostenrisiko mit.

Für die Regelung im Detail verweisen wir auf unsere schriftlichen Mandatsbedingungen, die wir am Anfang eines Auftrages ausführlich mit Ihnen besprechen.

Ausser in Rechtschutzfällen arbeiten wir mit angemessenen Kostenvorschüssen.

Wer trägt letztlich die Kosten?

Solange eine Auseinandersetzung aussergerichtlich beigelegt werden kann, haben Sie in der Regel die Kosten selber zu tragen, auch wenn Sie Recht bekommen. In solchen Fällen kann unser Honorar sehr oft durch den Erfolg unserer Intervention bezahlt werden. Handelt es sich um einen Haftpflichtfall, wird die anwaltliche Vertretung in der Regel zumindest zu einem wesentlichen Teil durch die gegnerische Haftpflichtversicherung getragen. In Gerichtsfällen hat, wiederum in der Regel, die unterliegende Partei die Kosten des Gerichts und der Gegenpartei zu übernehmen. Von Vorteil ist selbstverständlich immer, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann sind Sie bei Ihren Entscheidungen von den anfänglichen Kostenrisiken weitgehend befreit.

Was meinen wir zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung?

Wir halten den Abschluss einer Rechtschutzversicherung für sinnvoll. Leider ist es nicht immer so, dass man mit gutem Willen eine rechtliche Auseinandersetzung vermeiden kann. Gerade wenn es um viel geht, eventuell gar um existenziell bedeutende Ansprüche, muss ein Sachverhalt möglicherweise aufwendig bewiesen werden oder die Gegenseite blockiert und macht nur ungenügende oder unfaire Angebote. Ausserdem ist ein Rechtstreit bereits Herausforderung genug. Dann ist es enorm entlastend, wenn man weiss, dass wenigstens die damit verbundenen Kostenrisiken abgedeckt sind. Zu beachten ist, dass eine Rechtschutzversicherung natürlich bereits zu einem Zeitpunkt abgeschlossen werden muss, wenn noch kein Rechtsstreit absehbar ist. Nachher ist es zu spät.