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Fachbegriffe Strafrecht
Hier sind einige wichtige Begriffe verständlich erklärt. Diese helfen, den eigenen Fall besser einzuordnen.
Administrativverfahren im Strassenverkehr
Dieser Begriff hat streng genommen gerade nichts mit dem Strafrecht zu tun. Trotzdem besteht eine enge Verknüpfung. Wer im Strassenverkehr eine Regel verletzt ist gleich mit zwei verschiedenen Verfahren konfrontiert. Einerseits gibt es das normale Strafverfahren vor den Strafbehörden. Hier geht es darum, dass der Staat eine Gesetzesverletzung mit einer Strafe sanktioniert. Entweder ist das eine Busse oder eine Freiheitsstrafe. Andererseits gibt es das Verfahren vor der Administrativbehörde. Das ist die Behörde welche die Fahrerlaubnis überwacht, also das Strassenverkehrsamt. Diese hat die Aufgabe, nur Leute auf die Strasse zu lassen, die fähig und willens sind, die Verkehrsregeln einzuhalten. Diese Behörde entscheidet also über den vorübergehenden oder dauernden Entzug des Führerausweises. Dies ist streng genommen keine eigentliche Strafe, sondern eher ein "Erziehungsmittel", wird von den Betroffenen natürlich als Strafe empfunden. Beide Verfahren sind grundsätzlich unabhängig. Trotzdem besteht ein Zusammenhang. Wer z.B. geltend macht, dass er eine vorgeworfene Verkehrsregelverletzung gar nicht begangen hat, muss sich bereits im Strafverfahren wehren.
Auskunftsperson / Zeuge / Angeschuldigter / Täter
Im Strafverfahren kann eine Person verschiedene rechtliche Positionen haben. Damit sind verschiedene Rechte und Pflichten verbunden.
Die Auskunftsperson wird zur Sache befragt. Es besteht weder eine Pflicht, Aussagen zu machen, noch muss die Wahrheit gesagt werden. Die Auskunftsperson kann auch zum Kreis der Tatverdächtigen gehören.
Der Zeuge ist unter Strafdrohung verpflichtet wahrheitsgetreue Aussagen zu machen. Sich selber muss er aber nicht belasten. Steht er in einem nahen Verhältnis zum Angeschuldigten kann er unter Umständen die Aussage verweigern.
Der Angeschuldigte ist die Person, bei der die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass sie eine Straftat begangen hat. Diese Person darf die Aussage verweigern, sie kann auch Einfluss auf die Strafuntersuchung nehmen. Je nach Schwere der vorgeworfenen Tat muss die Person einen Verteidiger beiziehen. Ansonsten ist der Beizug freiwillig.
Als Täter wird jemand erst bezeichnet, wenn er rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden ist.
Berufsgeheimnis
Es gibt bestimmte Berufe, die von Gesetzes wegen berechtigt und verpflichtet sind, Kenntnisse die sie von Berufs wegen über andere Menschen haben, geheim zu halten. Es sind dies Ärzte, Anwälte, Seelsorger sowie deren mitarbeitende Personen. Selbst wenn die betroffene Person, also z.B. der Mandant eines Anwalts, die Zustimmung gibt, ein Geheimnis z.B. gegenüber einer Behörde zu offenbaren, entscheidet der Anwalt immer noch selber darüber. Dies deshalb, weil es ja möglich wäre, dass diese Behörde entsprechenden Druck auf diese Person ausgeübt hat.
Bedingte Geldbusse
Eine bedingte Geldbusse muss dann nicht bezahlt werden, wenn während einer fest angesetzten Probezeit nicht erneut eine Straftat begangen wird.
In dubio pro reo
Dieser römische Merkspruch besagt, dass im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden sei. Damit ist jedoch nicht jeder noch so geringe Zweifel gemeint, sondern vernünftige Unsicherheiten.
Offizialdelikt / Antragsdelikt
Es gibt Straftaten, welche der Staat in jedem Fall verfolgt (= Offizialdelikt) und solche, denen nur auf Wunsch (=Strafantrag) des Opfers nachgegangen wird (= Antragsdelikt). Bei den Antragsdelikten ist das öffentliche Interesse wenig bis gar nicht betroffen, der Staat stellt aber dennoch seine Mittel zur Verfügung. Typischerweise sind dies Ehrverletzungen und einfache Körperverletzungen.
Staatsanwalt
Der Staatsanwalt leitet die Strafuntersuchung und er entscheidet, ob ein Verfahren eingestellt wird oder nicht. Die Einstellung bedeutet, dass er keine strafbare Handlung feststellen konnte. Ansonsten erlässt er gegen den Angeschuldigten einen Strafbefehl oder er überweist die Sache an das ordentliche Gericht zur weiteren Entscheidung.
Strafantrag / Strafanzeige
Bei der Strafanzeige geht darum, dass die Strafbehörden von einer möglichen Straftat in Kenntnis gesetzt werden. Darum kann jeder eine Strafanzeige machen. Weitere Rechte hat der Anzeiger nicht. Beim Strafantrag verlangt das Opfer einer Straftat die Bestrafung des Täters. Es bestehen weitgehende Rechte der Beteiligung am Strafverfahren. Ein Strafantrag kann bei Körperverletzungen dann besonders Sinn machen, wenn der Sachverhalt umstritten ist. Dann kann dieser im Strafverfahren abgeklärt werden, was wesentlich einfacher und günstiger ist, als wenn dies im normalen Gerichtsverfahren (= Zivilverfahren) erfolgt.
Strafbefehl
Der Strafbefehl ist ein Strafurteil das durch die Staatsanwaltschaft und nicht durch ein Gericht ausgesprochen wird. Das besondere daran ist, dass die Behörde, welche die Untersuchung führt auch gleich darüber entscheidet. Es fehlt also die institutionelle Unabhängigkeit. Darum kann jeder Strafbefehl an ein unabhängiges Gericht weiter gezogen werden.