Rechtsanwälte im Strafrecht

Strafverteidigung, Opferrechte, Strafantrag, Strafanzeige


Soll ich als Verunfallter im Strassenverkehr einen Strafantrag gegen den Verursacher stellen?
Wie verteidige ich mich wirksam in einer Strafuntersuchung?
Welche Rechte habe ich als Opfer eines Delikts?

In Personenschadensfällen vertreten wir als spezialisierte Rechtsanwälte die geschädigten Personen im Strafverfahren als Opfervertreter und sorgen dafür, dass so die haftpflichtrechtliche Regulierung gut vorbereitet wird. Oft wirkt sich nämlich der Ausgang eines Strafverfahrens auf die Durchsetzbarkeit von finanziellen Ansprüchen aus.

In anderen Fällen vertreten wir als Anwälte angeschuldigte Personen im Strafverfahren gegenüber den Untersuchungs- und Strafbehörden.

Entgegen der häufigen Meinung betreffen viele Fälle nicht vorsätzliche Gewalt- und Eigentumsdelikte. In unserer komplexen Gesellschaft sind gerade Fahrlässigkeitsdelikte häufig Grund für die
Verwicklung in ein Strafverfahren; und dies kann fast jeden treffen.

Sprechen Sie frühzeitig mit uns. Auch hier gilt, je früher im Verfahren eine Vertretung zugezogen wird, desto wirksamer kann Einfluss genommen werden.


Unsere Leistungen:

  • Beteiligung als Opfervertreter in Strafverfahren
  • Verteidiger in Strafverfahren


Echte Fälle - Beispiele aus unserer Praxis

Der junge Herr P. ist auf einer abschüssigen Strasse mit dem Velo gefahren. Ein Autofahrer bog ab und hat ihm den Weg abgeschnitten. Herr P. stürzte und zog sich so schwere Verletzungen zu, dass er trotz aller medizinischen Massnahmen bleibend arbeitsunfähig blieb. Die zuständige Staatsanwaltschaft warf dem Velofahrer vor, ohne Licht und zu schnell gefahren zu sein. Von einer Strafe wurde nur abgesehen, weil er selber so stark betroffen war. Der Autofahrer sollte ganz ohne Strafe davonkommen. Wäre dies so akzeptiert worden, hätte sich die Haftpflichtversicherung des Autofahrers darauf berufen und der Velofahrer hätte keine oder nur eine stark gekürzte Entschädigungs- und Schmerzensgeldzahlung erhalten.

Als Opfervertreter sind wir dagegen vorgegangen. Es konnte im erzwungenen Strafverfahren nachgewiesen werden, dass der Autofahrer kurz vor der Fahrt Alkohol konsumiert hatte, was vorher nicht abgeklärt worden ist. Ebenso wurde festgestellt, dass es aufgrund der Witterung und des Sonnenstandes noch gar nicht notwendig war, dass der Velofahrer das Licht eingeschaltet hatte und dass der Velofahrer für den Autofahrer auf eine genügend weite Strecke gut sichtbar war. Der Autofahrer wurde darum wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt und der Velofahrer wurde freigesprochen. Somit musste auch die Haftpflichtversicherung die volle Leistung in sechsstelliger Höhe erbringen.