Fachbegriffe Ehe, Scheidung und Familie

Hier sind einige wichtige Begriffe verständlich erklärt. Diese helfen, den eigenen Fall besser einzuordnen.

Ehevertrag
Der Ehevertrag ist ein Vertrag unter Ehegatten, in dem die Aufteilung des Vermögens – abweichend von der gesetzlichen Regelung – vor oder während der Ehe vereinbart werden kann. Um wirksam zu sein, muss er notariell beurkundet werden. Lebt das Paar ohne Ehevertrag miteinander, so wird im Falle einer Scheidung oder im Todesfall das Vermögen, welches während der Ehe angespart wurde, hälftig geteilt. Voreheliches Vermögen oder Erbschaften (Eigengut) verbleiben bei dem jeweiligen Partner. Durch den Ehevertrag kann eine andere Verteilung der Vermögensmassen bestimmt werden. Sinnvoll ist der Ehevertag z.B., wenn Firmenvermögen vorhanden ist.

Elterliche Sorge
Die Zuteilung der elterlichen Sorge besagt, welcher Elternteil sich um die entscheidenden Fragen im Leben des Kindes kümmert, d.h. wo das Kind wohnt, welche Schule es besucht, etc….In der Regel steht die elterliche Sorge beiden Elternteilen gemeinsam zu, auch wenn sie geschiedenen sind. Bei Unverheirateten hat zunächst die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Beide können aber die gemeinsame elterliche Sorge vereinbaren.

Güterstand / eheliches Güterrecht / Errungenschaft / Eigengut
Der Güterstand regelt bei verheirateten Paaren den finanziellen Teil der Beziehung. Wenn das Paar bei der Heirat nichts speziell regelt gilt der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet im Wesentlichen, dass jeder über sein vorehelich vorhandenes Vermögen (= Eigengut; auch Erbschaften während der Ehe) und seine Einkünfte selber bestimmt. Bei einer Auflösung der Ehe, egal ob durch Scheidung oder Tod, behält jede Seite ihr Eigengut. Der Ertrag aus Vermögen und Erspartes aus Arbeitseinkommen wird hälftig geteilt. Es sind diverse Varianten möglich, die je nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Sinn machen können.

Kindesunterhalt
Vater und Mutter müssen gemeinsam für den Lebensstandard ihrer Kinder aufkommen, auch wenn sie getrennt oder geschieden sind. Diese Pflicht können sie durch Pflege und Erziehung oder durch Geldzahlung erfüllen. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt in der Regel an den betreuenden Elternteil den Kindesunterhalt. Die Berechnung hängt von der Verteilung der Kinderbetreuung und der finanziellen Situation der Elternteile ab.

Nachehelicher Unterhalt
Die Frage nach dem Unterhalt im Falle einer Scheidung oder Trennung beruht auf dem Gedanken, dass ein Partner während des Zusammenlebens häufig finanzielle Einbussen in Kauf nimmt. Bedingt durch die Aufgabenteilung in der Ehe, Kinderbetreuung etc. So stellt sich häufig die Frage, ob die finanziell schwächere Seite aus ihren eigenen Einkünften den Lebensstandard, der während des Zusammenlebens bestand, selbst erarbeiten kann. Ist dies nicht der Fall, so ist über die Unterhaltsbeiträge zu verhandeln. Häufig ist dies im Scheidungsverfahren eine heftig umstrittene Frage.

Scheidungsfolgen
Der Wille, die Ehe aufzulösen, ist die eine Sache. Verbunden damit ist die Frage, wie das Paar die persönlichen und finanziellen Nebenfolgen der Scheidung regelt. Dabei geht es um die Zuteilung der Wohnung, die Kinderbelange, den nachehelichen Unterhalt, die Aufteilung der Altersvorsorge oder des Vermögens. Über diese Fragen kann sich das Paar in einer Scheidungskonvention einigen. Gelingt dies nicht, muss das Gericht darüber entscheiden.