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Rechtsanwälte Erbrecht, Nachlass und Vorsorge
Erbrecht, Testament, Erbvertrag, Erbteilung, Vorsorgeverfügung, Patientenvollmacht
Wie kann ich meinen Ehepartner maximal begünstigen?
Erben die Kinder meines Partners in zweiter Ehe ebenfalls?
Ist mein Erbanteil richtig berechnet?
Wie erstelle ich einen Vorsorgeauftrag und was soll in eine Patientenverfügung?
Welche anderen Vorkehren sind zu treffen?
Als erfahrene Rechtsanwälte erarbeiten wir passende erb- und eherechtliche Regelungen und Verträge und erstellen Ihren Vorsorgeauftrag und Ihre Patientenverfügung. Im Konfliktfall vertreten wir Ihre Interessen als Erbe sachgerecht und effizient. Als Willensvollstrecker sorgen wir schliesslich dafür, dass ein Erbfall korrekt abgewickelt wird.
Die Regelung des eigenen Nachlasses ist eine grosse Aufgabe und kann sehr anspruchsvoll sein. Nicht selten kann ein Anwalt aber mit einer einfachen und auch kostengünstigen Regelung sehr viel erreichen. Das Gesetz gibt dazu einen Rahmen vor, lässt jedoch bedeutende rechtliche Spielräume offen.
Wir erklären Ihnen, wie Sie diese Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Wünsche und Bedürfnisse nutzen können. Dazu besprechen wir mit Ihnen Ihre Absichten, erläutern die verschiedenen Möglichkeiten und formulieren schliesslich Ihren Willen prägnant und rechtssicher.
Natürlich prüfen wir als Anwälte auch Ihr bereits bestehendes Testament oder andere Verfügungen auf Rechtsgültigkeit und Durchsetzbarkeit.
Können Sie sich als Erbe mit Ihren Miterben nicht über eine gerechte Teilung einigen, vertreten wir Sie professionell, sachgerecht und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Ausserdem amten wir als Willensvollstrecker zur Durchsetzung Ihres letzten Willens.
Als öffentliche Urkundspersonen beurkunden wir die entsprechenden Verträge und Verfügungen direkt bei uns im Haus.
Unsere Leistungen:
- Beratung und Vertretung im Erbrecht
- Führen von Prozessen
- Beratung bei der Regelung des Nachlasses
- Erstellung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen
- Erstellung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
- Amten als Willensvollstrecker
- Erstellung von Beurkundungen
Echte Fälle - Beispiele aus unserer Praxis
Die Eheleute D. wollen eine optimale Verteilung des Nachlasses gewährleisten. Mit einem Ehe- und Erbvertrag kann die gesetzliche Standardlösung bezüglich Güterrecht und Erbrecht sehr flexibel auf die individuelle Situation der Ehegatten angepasst werden. Je nach dem sind die Nachkommen in eine vertragliche Lösung miteinzubeziehen. Daneben können noch andere Vorkehrungen getroffen werden, um der jeweiligen Interessenlage gerecht zu werden.
Erblasser N. ahnt, dass die Auflösung und Verteilung seines Nachlasses für die Erben schwierig werden wird. Er setzt deshalb bereits in seiner letztwilligen Verfügung einen Anwalt seines Vertrauens ein. Dieser hat die Aufgabe, die Erbschaft nach dem Willen des Erblassers aufzuteilen. Da dies bei weitläufigen Verhältnissen längere Zeit in Anspruch nehmen kann, ist der Nachlass bis zum Abschluss zu ordnen und angemessen zu verwalten.