Fachbegriffe Arbeitsrecht

Hier sind einige wichtige Begriffe verständlich erklärt. Diese helfen, den eigenen Fall besser einzuordnen.

Arbeitsvertrag
Der Begriff "Arbeitsvertrag" meint nicht in erster Linie ein Schriftstück, sondern die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass Arbeit gegen Geld erbracht werden soll. Diese Vereinbarung (= Vertrag) kann schriftlich oder mündlich erfolgen, aber auch sogenannt "konkludent". Dies bedeutet, dass allein durch entsprechende Handlungen ein gültiger Vertrag zu Stande kommt. Wer also regelmässig für einen Bauern Äpfel pflücken geht und der Bauer diese Arbeit annimmt, hat einen Arbeitsvertrag geschlossen und damit Anspruch auf Lohn; egal ob die beiden miteinander darüber gesprochen haben oder nicht. Die rechtlichen Grundlagen welche gelten sind vielfältig, je nachdem, ob staatliche Institutionen oder Private als Arbeitgeber auftreten und je nachdem um welche Branche es sich handelt.

Gesamtarbeitsvertrag
Im Obligationenrecht und im Arbeitsgesetz sind die rechtlichen Grundlagen eines Arbeitsverhältnisses zwischen privaten Parteien geregelt. Für bestimmte Branchen haben die Sozialpartner in sogenannten Gesamtarbeitsverträgen (= GAV) weitere Regelungen getroffen zu Fragen wie Mindestgehälter, Ferienregelungen, Lohnfortzahlung, etc. Ein GAV kann schweizweit gelten oder auch nur für bestimmte Kantone. Hier finden Sie weitere Informationen und die Listen für Bund und Kantone der gültigen GAV: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Gesamtarbeitsvertraege_Normalarbeitsvertraege.html

Kündigungsschutz
In der Schweiz kann ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit und ohne besonderen Grund aufgelöst werden. Im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft und Mutterschaft gibt es Sperrfristen, während denen keine Kündigung erfolgen darf.

Lohnfortzahlung
Es geht hier darum, dass der Lohn bei Krankheit oder Schwangerschaft weiter bezogen werden kann, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird. In vielen Verträgen ist der recht schwache gesetzliche Schutz mittels einer Krankentaggeldversicherung wesentlich erweitert.

Missbräuchliche Kündigung
Grundsätzlich gilt in der Schweiz Kündigungsfreiheit. Allerdings muss der Arbeitgeber auf Verlangen einen Grund für die Kündigung nennen. Dies dient dazu, dass geprüft werden kann, ob eine missbräuchliche Kündigung vorliegt. Missbrauch liegt z.B. vor, wenn jemandem gekündigt wird, weil er auf sein Recht aus dem Arbeitsvertrag gepocht hat. Auch eine missbräuchlich ausgesprochene Kündigung ist gültig, d.h. das Arbeitsverhältnis wird beendet. Der Arbeitnehmer kann aber Schadenersatz und eine Strafzahlung verlangen.

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